Rechtsprechung
ArbG Freiburg, 08.12.2011 - 4 Ca 232/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Dynamisch wirkende betriebliche Übung bei Alterszulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2012, 73
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00
Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung
Auszug aus ArbG Freiburg, 08.12.2011 - 4 Ca 232/11
a) Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen (siehe hierzu beispielsweise BAG vom 16.01.2002, 5 AZR 715/00). - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Änderung einer betrieblichen Übung
Auszug aus ArbG Freiburg, 08.12.2011 - 4 Ca 232/11
Unabhängig von der in der Rechtsliteratur streitigen Rechtsnatur der betrieblichen Übung sieht die Rechtsprechung in der betrieblichen Übung einen schuldrechtlichen Verpflichtungstatbestand und leitet die bindende Wirkung der betrieblichen Übung entweder aus der Vertrags- oder der Vertrauenshaftung her (vergleiche beispielsweise BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98). - BGH, 03.06.1997 - XI ZR 133/96
Klärung der Reichweite eines Vollstreckungstitels; Erweiterung des …
Auszug aus ArbG Freiburg, 08.12.2011 - 4 Ca 232/11
Es ist in der Rechtsprechung aber auch anerkannt, dass trotz des grundsätzlichen Vorrangs der Leistungsklage ein Feststellungsinteresse gegeben sein kann, wenn dies im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH, WM 1997, Seite 1280).